Kastrationspflicht für Katzen


Seit 2018 hilt in Leichlingen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang. Hier Infoflyer downloaden.


Rückblick auf unseren Infostand am 02. Juli 2019 (Marktplatz Brückerfeld)

 

Liebe Tierfreunde,

 

was für ein schöner Tag war das gestern. Wir hatten viele nette und angeregte Diskussionen zu unserem Leitthema „Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht“ und konnten viele Fragen beantworten.

 

Wer es zeitlich nicht zu uns an den Stand geschafft hat, kann sich gerne auf unserer Homepage informieren. Dort findet ihr auch unseren Flyer, Registrierungsformulare und unseren Mitgliedsantrag.

 

 

Im August geht's weiter, dann sind wir mit einem Stand beim „Tag der Vereine“ vertreten.



1. Juni 2019 Rheinische Post

 

Freilaufende Katzen

Tierhilfe informiert über Kastrationspflicht

 

(cebu) Seit knapp einem Jahr besteht in Leichlingen die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen. So soll die Geburtenzahl der Tiere reduziert werden. Doch vielen Leichlingern scheint das noch unbekannt zu sein, haben die Mitglieder der Tierhilfe Leichlingen festgestellt. Deshalb informieren sie am heutigen Samstag, 1. Juni, von 9 bis 14 Uhr an einem Stand auf dem Brückerfeld und tauschen sich mit Katzenbesitzern aus.

Konkret bedeutet die Katastrationspflicht für die Halter von Katzen: Wer seine mindestens fünf Monate alte Katze ins Freie lässt, muss sie zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit einer Tätowierung oder mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Als Katzenhalter gilt dabei auch, wer freilebende Katzen regelmäßig füttert. Für Zuchtkatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft nachgewiesen wird. Wer künftig gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verstößt, der kann mit einer Geldbuße von 100 Euro belegt werden.

„Aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen im Stadtgebiet und der damit einhergehenden Probleme sind wir nicht mehr in der Lage, das Problem der Katzenüberpopulation ohne flankierende Maßnahmen seitens der Behörden zu lösen“, hatte die Tierhilfe die Einführung der Kastrationshilfe damals begründet.

 

Foto: Ingo Wagner

 

 


Juli 2018

 

Eine neue Verordnung nach Antrag und Beschluss des Rates der Stadt Leichlingen:

 

Die Kastration, der Mikrochip und das Registrieren wird zur Pflicht, andernfalls droht eine Geldbuße von 100 €.

 

Am 11.07.2018 in der Rheinischen Post: 

https://rp-online.de/nrw/staedte/leichlingen/leichlingen-kastrationspflicht-fuer-katzen_aid-23884821

 

und im Kölner Stadtanzeiger: 

https://www.ksta.de/region/leverkusen/leichlingen/leichlingen-katzen-duerfen-nur-kastriert-vor-die-tuer-30941522

 


März 2018

 

Die Kastrationspflicht für Katzen in Leichlingen verschoben.

 

Am 03.03.2018 in der Rheinischen Post:

https://rp-online.de/nrw/staedte/leichlingen/kastrationspflicht-fuer-katzen-in-leichlingen-verschoben_aid-19012853